Heiraten in der Schweiz: Ablauf, Unterlagen und Kosten beim Zivilstandsamt

Wer in der Schweiz heiraten möchte, muss zuerst zum Zivilstandsamt. Das Verfahren ist klar geregelt, unterscheidet sich aber in einigen Punkten deutlich von Deutschland oder Österreich. Viele Ratgeber im Internet beziehen sich auf deutsches Recht und führen deshalb in die Irre. Hier erfahren Sie, wie die zivile Trauung in der Schweiz abläuft, welche Unterlagen Sie brauchen, welche Fristen gelten und was die Trauung kostet.

Brautpaar bei der zivilen Trauung in einem Schweizer Trauungslokal

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuerst das Vorbereitungsverfahren: Sie beginnen beim Zivilstandsamt an Ihrem Wohnort.
  • Frühestens drei Monate vorher: Die Ermächtigung zur Trauung ist drei Monate gültig. Das Verfahren startet deshalb in der Regel frühestens drei Monate vor dem Hochzeitsdatum.
  • Freie Wahl des Ortes: Getraut werden können Sie in jedem Zivilstandskreis der Schweiz.
  • Zwei Trauzeugen sind Pflicht: Sie müssen volljährig und urteilsfähig sein.
  • Kosten: Für Vorbereitung und Trauung rechnen Sie mit rund CHF 300 bis 400. Sonderwünsche wie ein Samstag kosten extra.
  • Kirchlich erst danach: Eine religiöse Trauung darf in der Schweiz nicht vor der zivilen Trauung stattfinden.

Wer darf in der Schweiz heiraten?

Heiraten können zwei Personen, die mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sind. Keine der beiden Personen darf bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Ehe für alle: Auch gleichgeschlechtliche Paare können heiraten. Neue eingetragene Partnerschaften werden seither nicht mehr geschlossen. Bestehende Partnerschaften lassen sich mit einer gemeinsamen Erklärung beim Zivilstandsamt in eine Ehe umwandeln.

Schritt für Schritt zur zivilen Trauung

  1. Wunschdatum reservieren: Viele Zivilstandsämter nehmen Reservationen rund sechs Monate im Voraus entgegen. Für beliebte Samstage im Sommer lohnt es sich, früh anzufragen.
  2. Vorbereitungsverfahren einleiten: Melden Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres Wohnorts. Dort erhalten Sie das Formular «Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung» und eine Liste der Unterlagen, die Sie in Ihrem Fall brauchen.
  3. Persönlich erscheinen: Beide Verlobten erklären vor der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
  4. Ermächtigung erhalten: Ist alles in Ordnung, erhalten Sie die Mitteilung, dass die Trauung stattfinden kann. Diese Ermächtigung ist drei Monate gültig.
  5. Trauung: Die Trauung findet im gewünschten Zivilstandskreis statt, in Anwesenheit von zwei Trauzeugen. Sie dauert meist rund 20 Minuten.
  6. Nach der Hochzeit: Melden Sie die Heirat und eine allfällige Namensänderung Arbeitgeber, Bank, Versicherungen und Steueramt. Bei einem neuen Namen brauchen Sie auch einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte.

Welche Unterlagen braucht es?

Welche Dokumente Sie genau brauchen, legt das Zivilstandsamt im Einzelfall fest. Als Orientierung gilt:

Situation Typische Unterlagen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz Gültiger Pass oder Identitätskarte, aktuelle Wohnsitzbestätigung, Formulare des Zivilstandsamts. Viele Personendaten sind bereits im Personenstandsregister erfasst.
Ausländische Staatsangehörige Zusätzlich meist Geburtsurkunde und Nachweis des Zivilstands (ledig, geschieden, verwitwet). Je nach Land mit Beglaubigung (Apostille) und Übersetzung. Urkunden dürfen in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Geschiedene oder verwitwete Personen Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Todesurkunde, sofern diese nicht bereits im Schweizer Register erfasst sind.

Tipp: Wenn ein Partner ausländische Dokumente beschaffen muss, kann die Vorbereitung deutlich länger dauern. Klären Sie in diesem Fall die Unterlagen möglichst früh mit dem Zivilstandsamt ab.

Was kostet die zivile Trauung?

Die Gebühren im Zivilstandswesen sind in der ganzen Schweiz einheitlich in einer Bundesverordnung geregelt. Laut dem offiziellen Bundesportal ch.ch kostet die zivile Hochzeit mit Dokumenten und Trauung insgesamt rund CHF 300 bis 400. Die folgende Tabelle zeigt typische Einzelbeträge, wie sie zum Beispiel die Gemeinde Horgen ZH veröffentlicht:

Leistung Gebühr
Vorbereitung der Eheschliessung (beide Verlobten zusammen) CHF 150
Trauung CHF 75
Trauung am Samstag CHF 150 statt CHF 75
Trauung ausserhalb des üblichen Trauzimmers + CHF 50
Trauung in einer anderen Sprache + CHF 50
Trauungsermächtigung (Trauung in einem anderen Zivilstandskreis) CHF 30
Eheurkunde CHF 30
Familienausweis CHF 40

Stand Oktober 2026. Zusätzlich können Auslagen anfallen, etwa Reisekosten der Zivilstandsbeamtin bei einer Trauung an einem besonderen Ort.

Heiraten im Schloss oder am See: Wo ist die Trauung möglich?

Grundsätzlich findet die Trauung im Trauungslokal des gewählten Zivilstandskreises statt. Viele Kantone haben aber zusätzliche, offiziell bewilligte Trauungslokale bestimmt, zum Beispiel Schlösser, historische Säle oder Restaurants mit Seesicht. Welche Orte möglich sind, erfahren Sie beim jeweiligen Zivilstandsamt.

Eine Trauung im eigenen Garten oder am Strand ist für die zivile Trauung in der Regel nicht möglich. Ausnahmen gibt es nur, wenn es für das Paar nachweislich unzumutbar ist, ins Trauungslokal zu kommen, etwa bei schwerer Krankheit. Wer an einem ganz besonderen Ort feiern möchte, kombiniert deshalb oft eine kurze zivile Trauung mit einer freien Trauung.

Samstagstrauungen sind knapp: Nicht jeder Kanton bietet sie gleich häufig an. Im Kanton St. Gallen gibt es Samstagstrauungen gemäss einer Übersicht des Thurgauer Regierungsrats (2024) einmal pro Monat von Mai bis Oktober, und zwar nur für Personen mit Wohnsitz im Kanton. Erkundigen Sie sich früh.

Zivile, kirchliche und freie Trauung: der Unterschied

Zivile Trauung Kirchliche Trauung Freie Trauung
Rechtlich gültig Ja, nur sie begründet die Ehe Nein Nein
Reihenfolge Immer zuerst Erst nach der zivilen Trauung Frei wählbar, meist nach der zivilen Trauung
Ort Offizielles Trauungslokal Kirche Überall: Garten, Berg, See, Scheune
Gestaltung Eher kurz und formell Nach Ritus der Kirche Ganz persönlich, mit Traurednerin oder Trauredner

Name und Güterstand: Das sollten Sie vorher klären

Name: Beide können ihren bisherigen Namen behalten, oder sie wählen einen der beiden Ledignamen als gemeinsamen Familiennamen. Ein amtlicher Doppelname wie «Müller Huber» ist nicht möglich. Erlaubt ist ein sogenannter Allianzname mit Bindestrich (zum Beispiel Müller-Huber). Er wird nicht im Register eingetragen, kann aber im Alltag verwendet und auf Wunsch in Pass und Identitätskarte aufgenommen werden.

Güterstand: Ohne besondere Vereinbarung gilt in der Schweiz die Errungenschaftsbeteiligung. Wer etwas anderes möchte, etwa eine Gütertrennung, braucht einen Ehevertrag beim Notar. Lassen Sie sich bei Unternehmen, Immobilien oder grösseren Vermögen beraten.

Zeitplan: Wann ist was zu erledigen?

Zeitpunkt Aufgabe
12 bis 18 Monate vorher Location, Fotograf und Musik reservieren. Beliebte Samstage sind schnell vergeben.
Rund 6 Monate vorher Termin beim Zivilstandsamt reservieren. Bei ausländischen Dokumenten jetzt mit der Beschaffung beginnen.
Frühestens 3 Monate vorher Vorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt am Wohnort einleiten.
Einige Wochen vorher Trauzeugen bestätigen, Ausweise prüfen, Ablauf mit dem Zivilstandsamt besprechen.
Hochzeitstag Ausweise der Trauzeugen nicht vergessen.
Nach der Hochzeit Namensänderung und Zivilstand bei Arbeitgeber, Bank, Versicherungen und Behörden melden.

Offizielle Informationen

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Übersicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Auskünfte Ihres Zivilstandsamts.

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